Leistungen
Unsere Leistungen richten sich vorwiegend an folgende Mandanten-Zielgruppen:
- alle natürlichen Personen mit jeder Einkunftsart, auch beschränkt Steuerpflichtige
- Körperschaften (GmbH, AG, Vereine)
- Personengesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaft)
- Grundstücksgemeinschaften
- unabhängig von der jeweiligen Branche – alle Branchen und Berufe
Gründungsberatung:
- Wahl der Gesellschaftsform
- Finanzplanung
- Finanzierung
- Zuschüsse
- Existenzgründung
- Konzepterstellung für öffentliche Mittel
- Überbrückungsgeld
laufende Betreuung:
- Lohnabrechnungen
- Finanzbuchhaltungen – zeitnahe Verbuchung mit betriebswirtschaftlichen Ergebnissen, Steuervorausschau
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen
-
Anfertigung von Steuererklärungen:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- gesonderte und einheitliche Feststellungen
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Einkommensteuer – Vermietung und Verpachtung, nebenberufliche Einnahmen, Spekulationsgewinne, private Veräußerungsgeschäfte, Gestaltungen
- Antrag auf Eigenheimzulage
- umfassende Betreuung bei Prüfungen durch Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt
Beratung:
-
Lohn
- sozialversicherungs-, lohnsteuerfreie Zuwendungen
-
gesetzliche Rentenversicherung
selbständig/nichtselbständig – Statusfeststellungsverfahren - Berufsgenossenschaft
- arbeitsrechtliche Probleme, wie z. B. Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigung
- Riesterrente, betriebliche Altersversorgung
- “Mit dem Einkommen auskommen”
- Investitionsplanungen
- Steuervorausschau
- Steuerbelastungsvergleiche – Einzelunternehmen - Körperschaft
- Mitarbeiterbeteiligung, Ausgliederung, Familienangehörige
- vorweggenommene Erbfolge, Gesamtrechtsnachfolge, Scheidung
- Progressionsvorteile
- umsatzsteuerliche Probleme
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Feststellung von Überschuldungen und deren Beseitigung
- Betriebsveräußerungen
- steuerbegünstigte Rücklagen, Übertragungen, sonstige Rücklagen
- ermäßigt besteuerte Einkünfte
- § 24 Umwandlungssteuergesetz
- Rechtsformwechsel